Stand: 08.05.2015
Förderung von Solarkollektoranlagen
Antragsverfahren
Anträge privater Antragsteller auf Basis-
und Bonusförderung sind innerhalb von 6 Monaten nach der Inbetriebnahme der
Anlage zu stellen.
Anträge von Unternehmen und
freiberuflichen Antragstellern sind vor Vorhabensbeginn zu stellen.
Der Antrag ist unter Verwendung des
vorgeschriebenen aktuellen Antragsvordrucks mit Originalunterschrift
zusammen mit folgenden Unterlagen zu stellen:
- Nachweis der Inbetriebnahme der Anlage
- Nachweis über die von einem Unternehmen im Sinne
des Umsatzsteuergesetzes in Rechnung gestellten Kosten (detaillierte
und vollständige Rechnung)
- Nachweis über die errichtete Kollektorfläche, die
installierte Nennwärmeleistung, oder Wohnfläche/Nutzfläche
- Fachunternehmererklärung gemäß BAFA-Muster
Hinweis:
Es wird den Antragstellern empfohlen,
sich bei Auswahl der Anlage zu informieren, ob diese die Voraussetzungen
für eine Förderung nach der Förderrichtlinie erfüllt.
1. Solarkollektoren für die
Warmwasserbereitung:
Solarkollektoranlagen für die
Warmwasserbereitung mit 3 bis 10 m² Kollektorfläche werden mit pauschal 500
€ gefördert. Von 11 bis 20 m² Kollektorfläche werden 50 € pro Quadratmeter
Bruttokollektorfläche gefördert. Für große Solaranlagen mit einer
Mindestbruttokollektorfläche von 20 m² bei Wohngebäuden mit mindestens 3
Wohneinheiten oder Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche kann
eine Innovationsförderung gewährt werden.
2. Solarkollektoren für die kombinierte
Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von
Prozesswärme und zur solaren Kühlung:
Bei der Erstinstallation von
Solarkollektoranlagen bis 14 m² beträgt die Förderung pauschal 2.000 €. Von
15 bis 40 m² Kollektorfläche werden 140 € je angefangenem m² Bruttokollektorfläche
gefördert. Vorraussetzung für die Förderung ist eine Mindestkollektorfläche
von 9 m² bei Flachkollektoren und 7 m² bei Röhrenkollektoren. Als Mindest-Pufferspeichervolumen
pro Quadratmeter Bruttokollektoren sind bei Flachkollektoren 40 Liter und
bei Röhrenkollektoren 50 Liter erforderlich.
Bei der Erstinstallation von
Solarkollektoranlagen von mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein-
oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und
Heizungsunterstützung und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100
Litern je m² Bruttokollektorfläche kann eine Innovationsförderung von bis
zu 200 € je angefangenem m² Bruttokollektorfläche (Gebäudebestand) gewährt
werden.
3. Erweiterung von
Solarkollektoranlagen
Für die Erweiterung von bereits in
Betrieb genommenen Solarkollektoranlagen um bis zu 40 m²
Solarkollektorfläche beträgt die Förderung 50 € je zusätzlich installiertem,
angefangenem m² Bruttokollektorfläche.
Zur Basisförderung
bestehen weitere Fördermöglichkeiten. Diese können Sie den unten stehenden
Dokumenten entnehmen.

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Richtlinien zur Förderung von
Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 04.
November 2015
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Übersicht förderfähiger Kollektoren
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Übersicht der Basis-, Bonus- und
Innovationsförderung
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Antrag auf Förderung einer
solarthermischen Anlage 2015
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Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 433/434/435
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-625
Telefax: 06196 908-800
E-Mail: Kontaktformular
Internet: http://www.bafa.de
KfW Förderbank
Palmengartenstrasse 5-9
60325 Frankfurt am Main
Telefon: 069 7431-0
Telefax: 069 7431-2888
E-Mail: info@kfw.de
Internet: http://www.kfw.de
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