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Stand: 08.05.2015

Förderung von Solarkollektoranlagen

Antragsverfahren

Anträge privater Antragsteller auf Basis- und Bonusförderung sind innerhalb von 6 Monaten nach der Inbetriebnahme der Anlage zu stellen.

Anträge von Unternehmen und freiberuflichen Antragstellern sind vor Vorhabensbeginn zu stellen.

Der Antrag ist unter Verwendung des vorgeschriebenen aktuellen Antragsvordrucks mit Originalunterschrift zusammen mit folgenden Unterlagen zu stellen:

  • Nachweis der Inbetriebnahme der Anlage
  • Nachweis über die von einem Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes in Rechnung gestellten Kosten (detaillierte und  vollständige Rechnung)
  • Nachweis über die errichtete Kollektorfläche, die installierte Nennwärmeleistung, oder Wohnfläche/Nutzfläche
  • Fachunternehmererklärung gemäß BAFA-Muster

Hinweis:

Es wird den Antragstellern empfohlen, sich bei Auswahl der Anlage zu informieren, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach der Förderrichtlinie erfüllt.

1. Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung:

Solarkollektoranlagen für die Warmwasserbereitung mit 3 bis 10 m² Kollektorfläche werden mit pauschal 500 € gefördert. Von 11 bis 20 m² Kollektorfläche werden 50 € pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche gefördert. Für große Solaranlagen mit einer Mindestbruttokollektorfläche von 20 m² bei Wohngebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten oder Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche kann eine Innovationsförderung gewährt werden.

2. Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung:

Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen bis 14 m² beträgt die Förderung pauschal 2.000 €. Von 15 bis 40 m² Kollektorfläche werden 140 € je angefangenem m² Bruttokollektorfläche gefördert. Vorraussetzung für die Förderung ist eine Mindestkollektorfläche von 9 m² bei Flachkollektoren und 7 m² bei Röhrenkollektoren. Als Mindest-Pufferspeichervolumen pro Quadratmeter Bruttokollektoren sind bei Flachkollektoren 40 Liter und bei Röhrenkollektoren 50 Liter erforderlich.

Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen von mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je m² Bruttokollektorfläche kann eine Innovationsförderung von bis zu 200 € je angefangenem m² Bruttokollektorfläche (Gebäudebestand) gewährt werden.

3. Erweiterung von Solarkollektoranlagen

Für die Erweiterung von bereits in Betrieb genommenen Solarkollektoranlagen um bis zu 40 m² Solarkollektorfläche beträgt die Förderung 50 € je zusätzlich installiertem, angefangenem m² Bruttokollektorfläche.

 

Zur Basisförderung bestehen weitere Fördermöglichkeiten. Diese können Sie den unten stehenden Dokumenten entnehmen.

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Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt  vom 04. November 2015

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Übersicht förderfähiger Kollektoren

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Übersicht der Basis-, Bonus- und Innovationsförderung

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Antrag auf Förderung einer solarthermischen Anlage 2015

 

 

 

 

Ansprechpartner

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 433/434/435
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn

Telefon: 06196 908-625
Telefax: 06196 908-800
E-Mail: Kontaktformular
Internet: http://www.bafa.de

 

KfW Förderbank
Palmengartenstrasse 5-9
60325 Frankfurt am Main

Telefon: 069 7431-0
Telefax: 069 7431-2888
E-Mail: info@kfw.de
Internet: http://www.kfw.de

 

 

 

 

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